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Institutionen und Gremien

Im Bahà’í-Glauben gibt es keinen Klerus.

Die geistige und administrative Führung der Gemeinde ruht auf zwei Säulen: gewählten und ernannten Gremien.

Die gewählten Gremien sind die örtlichen und nationalen Geistigen Räte sowie auf internationaler Ebene das Universale Haus der Gerechtigkeit. Sie haben jeweils neun Mitglieder, die demokratisch gewählt werden und ihre Entscheidungen im Geiste der Beratung treffen.

Die örtlichen Geistigen Räte sind verantwortlich für lokale Gemeindeangelegenheiten. Diese beinhalten unter anderem die Veranstaltung von 19-Tage-Festen und Zusammenkünfte an Feiertagen, die Durchführung von Trauungen und Beerdigungen, die Präsentation des Glaubens in der Öffentlichkeit und die Sorge um das Wohlergehen der Gemeindemitglieder. Als Einzelpersonen haben die Ratsmitglieder keine Sonderstellung in der Gemeinde.

Zum ernannten Zweig gehören auf globaler und kontinentaler Ebene die Berater, die das Universale Haus der Gerechtigkeit auswählt. Diese berufen Hilfsamtsmitglieder auf regionaler Ebene, die durch Assistenten für bestimmte Orte oder Aufgaben unterstützt werden. In ihrer Verantwortung liegt es, gemeinsam mit den Geistigen Räten den Glauben bekannt zu machen und zu schützen.

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